Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließe ich nicht.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Cedric Daniel Frobel, Einzelunternehmer, Hamburger Str. 18, 50668 Köln, unter der Marke CeditAds (im Folgenden „CeditAds“) mit seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn CeditAds ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf ceditads.de ist kein verbindliches Angebot. Das Anfrageformular, eine E-Mail oder die Buchung eines Erstgesprächs über Cal.com sind lediglich Anfragen des Kunden.
(2) Auf eine Anfrage hin sendet CeditAds dem Kunden ein Angebot in Textform (in der Regel per E-Mail) mit Leistungsumfang, Formaten, Korrekturrunden, Lieferzeit und Vergütung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder CeditAds einen Auftrag des Kunden per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot bzw. die Auftragsbestätigung und ergänzend diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang
(1) CeditAds erbringt ausgelagertes Video-Editing von Werbeanzeigen für Paid Social. Ein Batch besteht aus einem Body und mehreren Hooks als Varianten, geliefert in den vereinbarten Formaten (4:5, 9:16 oder 1:1), mit Untertiteln und einer Prüfung vor dem Export. Wo das Material eine Szene nicht hergibt, kann CeditAds KI-Clips einsetzen (§ 8).
(2) Der Kunde liefert das Skript einschließlich aller Hook-Texte sowie das Material (insbesondere Footage und Produktfotos). CeditAds schneidet daraus den Batch.
(3) Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: das Schreiben von Skripten oder Hook-Texten, Konzeption, Media Buying (Schalten, Steuern und Optimieren von Anzeigen), Drehs sowie ein bestimmter Werbeerfolg oder bestimmte Kennzahlen wie Hook Rate, Hold Rate oder ROAS. Videografie, weitere Formate, Sprachversionen und ein neuer Body aus neuem Material sind gesondert zu vereinbarende Leistungen.
(4) CeditAds setzt für die Bearbeitung Software ein, darunter KI-gestützte Werkzeuge, und darf für einzelne Leistungen (etwa Drehs) qualifizierte Freelancer einbinden. Wünscht der Kunde, dass sein Material nicht mit Cloud-Diensten verarbeitet wird, teilt er das vor Beginn in Textform mit. CeditAds stimmt dann mit ihm ab, welche Leistungen ohne solche Dienste möglich sind.
(5) Die Gestaltung im Rahmen des Skripts liegt bei CeditAds. Geschmackliche Abweichungen von den Vorstellungen des Kunden sind kein Mangel, sondern werden über die Korrekturrunden (§ 9) geklärt.
§ 4 Probebatch
(1) Der Probebatch ist ein einmaliger Einstieg. Er umfasst einen Body und drei Hooks in zwei Formaten, mit einer Länge von bis zu 60 Sekunden und zwei Korrekturrunden. Er kostet 175 € netto bei einem Body bis 30 Sekunden und 200 € netto bei einem Body bis 60 Sekunden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb von 72 Stunden ab vollständigem Material. Vollständig ist das Material, wenn Skript mit allen Hook-Texten und das benötigte Material vorliegen und CeditAds den Eingang in Textform bestätigt hat. Fehlt etwas, teilt CeditAds das dem Kunden unverzüglich mit.
(3) Schließt der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung des Probebatches einen Retainer ab, wird die Vergütung des Probebatches voll auf den ersten Monat des Retainers angerechnet.
(4) Teilt der Kunde seine Werbezahlen, erhält er nach 7 Tagen eine Auswertung von Hook Rate und Hold Rate. Diese Auswertung ist eine Einschätzung und keine Zusage eines Ergebnisses.
§ 5 Retainer
(1) Im Retainer liefert CeditAds monatlich ein festes Kontingent an Batches. Die Stufen (Starter, Growth, Scale), ihr Umfang und die Vergütung ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Danach verlängert sich der Retainer jeweils um einen Monat und ist monatlich kündbar, mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Laufzeitmonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jeder Batch wird innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) ab vollständigem Material geliefert (§ 4 Abs. 2 gilt entsprechend). Die Feinabstimmung des Rhythmus erfolgt im Erstgespräch.
(4) Liefert der Kunde in einem Monat kein oder zu wenig Material, können nicht abgerufene Batches nach Absprache in den Folgemonat übertragen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Skript, Hook-Texte und Material vollständig, rechtzeitig und in nutzbarer Qualität zur Verfügung. Für KI-Szenen mit seinem Produkt liefert er Produktfotos aus mehreren Winkeln.
(2) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Feedback geben und Entscheidungen treffen kann. Feedback gibt er gebündelt in Textform.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden, verschieben sich die Lieferfristen entsprechend. Weitergehende Rechte von CeditAds bleiben unberührt.
§ 7 Rechte am gelieferten Material, Freistellung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er zur Verfügung stellt, die erforderlichen Rechte besitzt. Das betrifft insbesondere Footage, Fotos, Musik, Stimmen, Marken und Logos sowie die Einwilligungen abgebildeter oder zu hörender Personen. Die Rechte müssen die Bearbeitung durch CeditAds (einschließlich der Verarbeitung mit KI-Werkzeugen) und die geplante Nutzung als Werbeanzeige abdecken.
(2) Für den Inhalt des Skripts und die Werbeaussagen ist allein der Kunde verantwortlich. CeditAds prüft weder die wettbewerbs-, marken- oder heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit noch die Einhaltung der Werberichtlinien der Plattformen.
(3) Der Kunde stellt CeditAds von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus Absatz 1 und 2 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 8 KI-Clips
(1) KI-Clips erstellt CeditAds mit generativen KI-Diensten auf Basis der Produktfotos des Kunden. KI-generierte Inhalte können im Detail vom echten Produkt abweichen (zum Beispiel in Form, Farbe, Beschriftung oder Proportionen).
(2) Der Kunde prüft jeden KI-Clip vor dem Einsatz, insbesondere auf eine zutreffende Darstellung seines Produkts. Mit der Abnahme bestätigt er, dass die Darstellung für seine Werbung zulässig ist.
(3) CeditAds teilt dem Kunden mit der Lieferung mit, welche Szenen KI-generiert oder mit KI bearbeitet sind. Für Inhalte, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, können Transparenzpflichten bestehen, insbesondere nach Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, sowie Kennzeichnungsregeln der Werbeplattformen (etwa Meta oder TikTok). Die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung und die Einhaltung dieser Regeln liegen beim Kunden, der die Creatives veröffentlicht. Auf Wunsch blendet CeditAds einen Hinweis in die Creatives ein.
(4) Die Kosten für KI-Generierungen sind in üblichem Umfang im Preis enthalten. Ein darüber hinausgehender Aufwand wird vorher mit dem Kunden abgestimmt.
(5) An rein KI-generierten Bestandteilen entstehen möglicherweise keine Urheberrechte. CeditAds räumt dem Kunden daran die Rechte ein, soweit solche entstehen, und gewährleistet nicht, dass Dritte vergleichbare Inhalte nicht ebenfalls erzeugen.
§ 9 Korrekturrunden
(1) Je Batch sind zwei Korrekturrunden enthalten, auch im Retainer. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Kunden in Textform zu einem gelieferten Stand und deren Umsetzung.
(2) Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen, die über eine Korrektur hinausgehen (etwa ein geändertes Skript nach Schnittbeginn, neues Material oder ein neuer Body), werden nach Aufwand bzw. zu den im Angebot genannten Preisen berechnet.
§ 10 Abnahme
(1) Der Kunde nimmt die Leistung nach Lieferung ab, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der letzten Fassung wesentliche Mängel in Textform benennt oder wenn er die Creatives veröffentlicht oder als Anzeige schaltet. CeditAds weist den Kunden bei der Lieferung auf diese Folge hin.
(3) Bei Mängeln bessert CeditAds zunächst nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde an den gelieferten Creatives ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sie als bezahlte Werbung in sozialen Medien (Paid Social) und auf seinen eigenen Kanälen zu nutzen. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung nicht gestattet. Der Kunde darf das Nutzungsrecht nur an Dienstleister weitergeben, die Anzeigen für ihn schalten. Eine Nutzung der Creatives durch CeditAds zur Eigenwerbung oder als Referenz richtet sich nach § 12.
(2) Weitergehende Nutzungen, etwa im Fernsehen, im Kino, außer Haus, in Print, durch Dritte im eigenen Namen (Whitelisting) oder ein Weiterverkauf, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Projektdateien, Rohschnitte und Zwischenstände sowie Vorlagen, Werkzeuge und Arbeitsabläufe von CeditAds werden nicht herausgegeben, außer dies ist gesondert vereinbart. Rechte an Material Dritter (etwa lizenzierter Musik) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 12 Referenznennung
CeditAds nennt den Kunden, sein Logo oder Ausschnitte der gelieferten Creatives als Referenz (etwa auf der Website, auf LinkedIn oder Instagram) nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde kann die Zustimmung für die Zukunft widerrufen.
§ 13 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Probebatch und Einzelaufträge werden nach Lieferung berechnet. Der Retainer wird monatlich im Voraus berechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei einem Verzug von mehr als 14 Tagen darf CeditAds weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 14 Haftung
(1) CeditAds haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen.
(4) Der Kunde sichert sein Material selbst. CeditAds haftet nicht für den Verlust von Material, das beim Kunden noch vorhanden ist oder vorhanden sein müsste.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite vertraulich, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten. Dazu gehören insbesondere Skripte, Material, Werbezahlen und Geschäftsdaten des Kunden. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der anderen Seite bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(3) Enthält das Material personenbezogene Daten, schließen die Parteien auf Wunsch einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Köln. CeditAds darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026